Weitere Entscheidung unten: BGH, 20.12.2012

Rechtsprechung
   BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12   

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https://dejure.org/2012,43267
BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12 (https://dejure.org/2012,43267)
BGH, Entscheidung vom 13.12.2012 - V ZB 49/12 (https://dejure.org/2012,43267)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 2012 - V ZB 49/12 (https://dejure.org/2012,43267)
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Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 588
  • MDR 2013, 270
  • FGPrax 2013, 54 (Ls.)
  • Rpfleger 2013, 260
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.01.2008 - V ZR 174/06

    Falschbezeichnung des verkauften Anwesens im Kaufvertrag

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12
    Die Teilung eines Grundstücks lässt sich im Grundbuch erst vollziehen, wenn der abzuschreibende Teil aus dem Kataster ersichtlich ist (Senat, Urteil vom 18. Januar 2008 - V ZR 174/06, NJW 2008, 1658, 1659 Rn. 15).
  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 63/07

    Keine Haftung der GbR-Gesellschafter auf Abgabe einer von der Gesellschaft

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12
    Das entspricht auch der dienenden Funktion des Grundbuchrechts, das rechtlich mögliche Verfügungen über Grundstücks ermöglichen und nicht verhindern soll (vgl. Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 63/07, NJW 2008, 1378, 1379 und Beschluss vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08, BGHZ 179, 102, 109 f. Rn. 13; Leipold, FS Canaris [2007] S. 221, 230 f.; Krüger, AcP 208 [2008] S. 699, 711 f.).
  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12
    Das entspricht auch der dienenden Funktion des Grundbuchrechts, das rechtlich mögliche Verfügungen über Grundstücks ermöglichen und nicht verhindern soll (vgl. Senat, Urteil vom 25. Januar 2008 - V ZR 63/07, NJW 2008, 1378, 1379 und Beschluss vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08, BGHZ 179, 102, 109 f. Rn. 13; Leipold, FS Canaris [2007] S. 221, 230 f.; Krüger, AcP 208 [2008] S. 699, 711 f.).
  • OLG Hamm, 05.02.1974 - 15 Wx 14/74
    Auszug aus BGH, 13.12.2012 - V ZB 49/12
    Die erstgenannte Vorschrift vermittelt dem Grundstückseigentümer die Befugnis, sein Grundstück real zu teilen (RG, LZ 1927, 630; OLG Hamm, NJW 1974, 865, 866; NK-BGB/Krause, 3. Aufl., § 890 Rn. 32).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Wäre eine Vollstreckungsunterwerfung auch bei Verletzung des Konkretisierungsgebots wirksam, müsste für sie angesichts der dienenden Funktion des Verfahrensrechts (dazu Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - V ZB 49/12, NJW-RR 2013, 588 Rn. 8) jedenfalls nach einer Nachholung der Konkretisierung (vgl. dazu Wolfsteiner, Die vollstreckbare Urkunde, 3. Aufl., Rn. 11.47 aE) auch eine Vollstreckungsklausel erteilt und aus der Urkunde vollstreckt werden können.
  • BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15

    Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten

    Dementsprechend kann ein Vorkaufsrecht des Mieters sowohl im Falle der Veräußerung eines Grundstücks nach vollzogener Realteilung (§ 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB analog), die neben einer Teilungserklärung des Grundstückseigentümers - und gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Genehmigungen - die Eintragung im Grundbuch voraussetzt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - V ZB 49/12, NJW-RR 2013, 588 Rn. 5; MünchKommBGB/Kohler, 6. Aufl., § 890 Rn. 15, 16; Palandt/Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 890 Rn. 6), als auch im Falle der Veräußerung eines ungeteilten Grundstücks bei beabsichtigter Realteilung (§ 577 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB analog) in Betracht kommen (Senatsurteil vom 23. Juni 2010 - VIII ZR 325/09, aaO Rn. 14 einerseits und Senatsurteil vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 126/07, aaO Rn. 8 f. andererseits).
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines

    Ein solches Verständnis der Beschlagnahme widerspräche der dienenden Funktion des Verfahrensrechts (dazu: Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 2012 - V ZB 49/12, NJW-RR 2013, 588 Rn. 8 und vom 19. Dezember 2014 - V ZR 82/13, WM 2015, 985 Rn. 19).
  • BGH, 26.09.2013 - V ZB 152/12

    Wohnungsgrundbuchsache: Zwischenverfügung auf Abschluss eines Rechtsgeschäfts;

    Eine solche Anwendung des § 6 GBO widerspräche der dienenden Funktion des Grundbuchrechts, das rechtlich zulässige Verfügungen über Grundstücke bzw. Wohnungseigentumsrechte ermöglichen und nicht verhindern soll (Senat, Beschlüsse vom 4. Dezember 2008 - V ZB 74/08, BGHZ 179, 102, 109 Rn. 13 und vom 13. Dezember 2012 - V ZB 49/12, NJW-RR 2013, 588, 589 Rn. 8).
  • FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 334/11

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer

    Sie ist ein grundstücksgleiches Recht, das mit seiner Eintragung in das Grundbuch von dem weiteren rechtlichen Schicksal des Grundstücks, ja selbst von seinem Bestand unabhängig ist (BGH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12, Rechtspfleger 2013, 260).

    Entscheidung vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12 aaO herausgehoben hat, auseinander gesetzt.

    c) Die Aussage des BGH in dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12 aaO zur rechtlichen Qualifizierung der SAG als ein von der Existenz oder dem rechtlichen Schicksal des Grund und Bodens abgespaltenes grundstücksgleiches Recht rechtfertigt es, von den dargestellten Entscheidungen des BFH abzuweichen.

  • FG Niedersachsen, 18.06.2013 - 12 K 527/11

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Veräußerung einer

    Sie ist ein grundstücksgleiches Recht, das mit seiner Eintragung in das Grundbuch von dem weiteren rechtlichen Schicksal des Grundstücks, ja selbst von seinem Bestand unabhängig ist (BGH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12, Rechtspfleger 2013, 260).

    Entscheidung vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12 aaO herausgehoben hat, auseinander gesetzt.

    c) Die Aussage des BGH in dem Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12 aaO zur rechtlichen Qualifizierung der SAG als ein von der Existenz oder dem rechtlichen Schicksal des Grund und Bodens abgespaltenes grundstücksgleiches Recht rechtfertigt es, von den dargestellten Entscheidungen des BFH abzuweichen.

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 25/13

    Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim "Kaufvertrag" über

    a) Das FG hat auf der Basis der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (vgl. oben unter 1.) unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Besonderheiten einer Salzabbaugerechtigkeit --sie ist weder ein Grundstück noch ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück, sondern ein grundstücksgleiches Recht, das mit seiner Eintragung in das Grundbuch von dem weiteren rechtlichen Schicksal des Grundstücks unabhängig ist (BGH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12, Der Deutsche Rechtspfleger 2013, 260; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 137, 255, BStBl II 1983, 203)-- die für die Annahme eines Pachtvertrages (Verpachtung) und für die Annahme eines Kaufvertrages (Veräußerung) sprechenden Indizien gegeneinander abgewogen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der vorliegende Vertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als Veräußerungsgeschäft zu beurteilen ist.
  • BFH, 11.02.2014 - IX R 26/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 - Abgrenzung zwischen

    a) Das FG hat auf der Basis der einschlägigen BFH-Rechtsprechung (vgl. oben unter 1.) unter Berücksichtigung der zivilrechtlichen Besonderheiten einer Salzabbaugerechtigkeit --sie ist weder ein Grundstück noch ein beschränktes dingliches Recht an einem Grundstück, sondern ein grundstücksgleiches Recht, das mit seiner Eintragung in das Grundbuch von dem weiteren rechtlichen Schicksal des Grundstücks unabhängig ist (BGH-Beschluss vom 13. Dezember 2012 V ZB 49/12, Der Deutsche Rechtspfleger 2013, 260; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 137, 255, BStBl II 1983, 203)-- die für die Annahme eines Pachtvertrages (Verpachtung) und für die Annahme eines Kaufvertrages (Veräußerung) sprechenden Indizien gegeneinander abgewogen und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass der vorliegende Vertrag unter Berücksichtigung der Gesamtumstände als Veräußerungsgeschäft zu beurteilen ist.
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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2012 - V ZB 95/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,44426
BGH, 20.12.2012 - V ZB 95/12 (https://dejure.org/2012,44426)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2012 - V ZB 95/12 (https://dejure.org/2012,44426)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12 (https://dejure.org/2012,44426)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 4 HöfeVfO, § 7 Abs 1 HöfeVfO, § 4 Abs 1 GBO, § 4 Abs 2 S 1 GBO, § 38 GBO
    Grundbuchverfahren: Zusammenschreibung zu einem Hof desselben Eigentümers gehörender Grundstücke

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Kenntlichmachung der Hofzugehörigkeit entsprechend § 6 Abs. 4 HöfeVfO ausnahmsweise durch Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke

  • grundeigentum-verlag.de

    Eintragung von Hofgrundstücken auf besonderem Grundbuchblatt; Zusammenschreibung; Verwirrung; wechselseitige Hofzugehörigkeitsvermerke

  • rewis.io

    Grundbuchverfahren: Zusammenschreibung zu einem Hof desselben Eigentümers gehörender Grundstücke

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    HöfeVfO § 6 Abs. 4
    Möglichkeit der Kenntlichmachung der Hofzugehörigkeit entsprechend § 6 Abs. 4 HöfeVfO ausnahmsweise durch Eintragung wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hofzugehörigkeitsvermerke

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Hofgrundbuchblatt oder Hofvermerk

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zusammenschreibung von Hofgrundstücken verschiedener Grundbuchbezirke nur unter Eintrag wechselseitiger Hofzugehörigkeitsvermerke

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 526
  • MDR 2013, 328
  • FGPrax 2013, 54
  • Rpfleger 2013, 262
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.1956 - V ZB 49/55

    Vorlagepflicht in Grundbuchsachen

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - V ZB 95/12
    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 357 f.; OLG Celle, MittRhNotK 1996, 228 und NJW-RR 2011, 741 mwN; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 197; Demharter, aaO, § 38 Rn. 73 f.), soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht.
  • OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 20 W 352/02

    Grundbucheintragung von Sicherungshypotheken wegen Gerichtskosten: Behandlung von

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - V ZB 95/12
    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 357 f.; OLG Celle, MittRhNotK 1996, 228 und NJW-RR 2011, 741 mwN; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 197; Demharter, aaO, § 38 Rn. 73 f.), soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht.
  • OLG Hamm, 17.03.2011 - 15 W 706/10

    Zulässigkeit der Beschwerde des Vollstreckungsgerichts gegen eine die Ablehnung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - V ZB 95/12
    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 357 f.; OLG Celle, MittRhNotK 1996, 228 und NJW-RR 2011, 741 mwN; OLG Frankfurt, FGPrax 2003, 197; Demharter, aaO, § 38 Rn. 73 f.), soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht.
  • BGH, 14.12.2016 - V ZB 88/16

    Grundbuchverfahren: Formanforderungen an das Siegel eines Behördenersuchens

    Wird ein solches Ersuchen zurückgewiesen, gelten für die Behörde die allgemeinen Rechtsmittelvorschriften (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, FGPrax 2013, 54 Rn. 5 und vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 4, jeweils zum Eintragungsersuchen eines Landwirtschaftsgerichts; Demharter, GBO, 30. Aufl., § 38 Rn. 79; Meikel/Schmidt-Räntsch, GBO, 11. Aufl., § 71 Rn. 147 und § 78 Rn. 8; Budde in Bauer/von Oefele, GBO, 3. Aufl., § 71 Rn. 86 mwN).
  • BGH, 13.07.2017 - V ZB 136/16

    Grundbuchsache: Eintragung eines Insolvenzvermerks bei Eröffnung des

    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung, soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, FGPrax 2013, 54 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Wird ein solches Ersuchen zurückgewiesen, gelten für die Behörde die allgemeinen Rechtsmittelvorschriften ( Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012- V ZB 95/12, NJW-RR 2013, 526 Rn. 5 mwN ).

    aa) Bei Behördenersuchen hat das Grundbuchamt nach § 38 GBO zu prüfen, ob die Behörde - wie hier nach § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 3 HöfeVfO - zur Stellung eines Ersuchens der in Rede stehenden Art abstrakt befugt ist, ob das Ersuchen bezüglich seiner Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht und ob die durch das Ersuchen nicht ersetzten Eintragungserfordernisse gegeben sind (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, NJW-RR 2013, 526 Rn. 15).

    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung, soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht (Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, aaO).

  • BGH, 07.02.2013 - V ZB 160/12

    Grundbuchberichtigungsverfahren auf Ersuchen der Flurbereinigungsbehörde: Pflicht

    Das Grundbuchamt hat nur zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen des Eintragungsersuchens erfüllt sind, ob es alle für die beantragte Eintragung notwendigen Angaben enthält und ob die erforderlichen Unterlagen vorliegen; eine inhaltliche Prüfung des Berichtigungsersuchens hat es nicht vorzunehmen (BayObLGZ aaO; vgl. allgemein Senat, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, Umdruck S. 7 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/18

    Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde um die Eintragung einer Sicherungshypothek

    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung, soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Januar 1956 - V ZB 49/55, BGHZ 19, 355, 357 f.; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, NJW-RR 2013, 526 Rn. 15; Beschluss vom 26. Juni 2014 - V ZB 1/12, FGPrax 2014, 192 Rn. 14).
  • OLG Naumburg, 09.07.2015 - 12 Wx 16/15

    Grundbuchsache: Grundbuchverwirrung infolge der Zusammenschreibung einer Vielzahl

    Insgesamt wird das Grundbuchrecht von dem Grundsatz der Grundbuchklarheit beherrscht, dem gerade auch das Grundbuchamt verpflichtet ist (z. B. BGH MDR 2013, 328).

    Ihm allein obliegt es, das Grundbuch etwa in den Verfahren nach §§ 84 ff GBO und § 90 GBO zu bereinigen und Verwirrung im Grundbuch zu verhindern sowie über die Klarheit der bei ihm geführten Grundbücher zu wachen (z. B. BGH MDR 2013, 328).

  • BGH, 30.04.2021 - BLw 2/20

    Eintragung der Zugehörigkeit eines Grundstücks zu einem Hof im Sinne der

    Wird ein solches Ersuchen - wie hier - zurückgewiesen, gelten für die Behörde die allgemeinen Rechtsmittelvorschriften (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, FGPrax 2013, 54 Rn. 5).

    Hierfür trägt die ersuchende Behörde die Verantwortung, soweit die ihr rechtlich zugeschriebene Sachkompetenz bei der Beurteilung der Eintragungsvoraussetzungen reicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - V ZB 95/12, FGPrax 2013, 54 Rn. 15).

  • OLG Naumburg, 15.04.2013 - 12 Wx 1/13

    Grundbuchverfahren: Ablehnung einer Aufhebung der gemeinschaftlichen Buchung von

    Der Senat verkennt nicht, dass das Grundbuchrecht von dem Grundsatz der Grundbuchklarheit beherrscht wird, dem gerade auch das Grundbuchamt verpflichtet ist (z. B. BGH MDR 2013, 328).

    Ihm allein obliegt es, das Grundbuch etwa in den Verfahren nach §§ 84 ff GBO und § 90 GBO zu bereinigen und Verwirrung im Grundbuch zu verhindern sowie über die Klarheit der bei ihm geführten Grundbücher zu wachen (z. B. BGH MDR 2013, 328).

  • OLG Köln, 11.01.2019 - 2 Wx 417/18

    Zusammenschreibung von mehreren Grundstücken auf einem Grundstücksblatt

    Ihm allein obliegt es, das Grundbuch etwa in den Verfahren nach §§ 84 ff GBO und § 90 GBO zu bereinigen und Verwirrung im Grundbuch zu verhindern sowie über die Klarheit der bei ihm geführten Grundbücher zu wachen (vgl. BGH MDR 2013, 328).
  • OLG München, 09.04.2013 - 34 Wx 52/13

    Grundbuchverfahren: Besorgnis der Verwirrung bei Eintragung einer

    f) Der Grundsatz der Grundbuchklarheit und -übersichtlichkeit (siehe jüngst BGH vom 20.12.2012, V ZB 95/12) kann nicht zur Ablehnung der Eintragung führen.
  • OLG Köln, 18.08.2022 - 2 Wx 143/22
  • OLG Naumburg, 07.07.2023 - 12 Wx 44/23

    Prüfungskompetenz eines Grundbuchamtes bei der Bearbeitung des Ersuchens einer

  • AG Königswinter, 20.09.2019 - 4 OE-2745
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